Für Helfer im Impfzentrum sind Freibeträge nach § 3 Nr. 26 EStG nutzbar
Corona begleitet uns seit Monaten, mittlerweile geben die Impftermine Anlass auf Hoffnung, die Suche nach Impfhelfern wirft aber auch neue Fragen auf: Kann ein angestellter
Corona begleitet uns seit Monaten, mittlerweile geben die Impftermine Anlass auf Hoffnung, die Suche nach Impfhelfern wirft aber auch neue Fragen auf: Kann ein angestellter
Gesunde Mitarbeiter sind eine unverzichtbare Voraussetzung für ein erfolgreiches Unternehmen. Betriebliche Gesundheitsförderung ist daher heutzutage für viele Unternehmen ein Muss. Das BMF hat jetzt eine
Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile anstelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind
Steuer- und sv-freie Kindergartenzuschüsse des Arbeitgebers Kindergartenzuschüsse sind gerne genutzte zusätzliche Arbeitgeberleistungen, da diese lohnsteuer- und auch beitragsfrei in der Sozialversicherung gewährt werden können. Nach
Lohnsteuer: Verlängerung der Abgabefrist von Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf
Im Bereich der sogenannten Nettoentgeltoptimierung wird häufig die Übernahme von Telefonkosten durch den Arbeitgeber im Rahmen einer speziellen Konstellation empfohlen: Der Arbeitnehmer verkauft sein Mobiltelefon
Überlassung eines Jobtickets Unternehmen überlassen Arbeitnehmern, die mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren, häufig ein Jobticket für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Können Arbeitgeber die HomeOffice-Pauschale steuerfrei erstatten? Kommt hier ein steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG in Betracht? Antwort: Die Frage, ob der Arbeitgeber
Wann darf ein geringfügig Beschäftigter die 450-Euro-Grenze erneut überschreiten, wenn er fünf Monate lang von Juni bis Oktober die 450 Euro überschritten hat? Antwort: Es
Der Zeitraum für die Zuwendung steuerfreier Corona-Sonderzahlungen von insgesamt maximal 1.500 Euro wird bis zum 31.03.2022 verlängert. Dies hat der Bundestag am 05.05.2021 beschlossen und