Wechsel der Steuerklasse innerhalb eines Monats
Im Zusammenhang mit dem ELStAM-Verfahren kommt es immer wieder zu Korrekturen der Steuerklasse, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer sich bei einem weiteren Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber
Im Zusammenhang mit dem ELStAM-Verfahren kommt es immer wieder zu Korrekturen der Steuerklasse, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer sich bei einem weiteren Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber
Zusätzlich zum Arbeitslohn gewährte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer bleiben bis zu 44 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Bundesrat hatte mehrfach vorgeschlagen, die Freigrenze auf 20
Arbeitgeber sollen ab 2015 Arbeitnehmer mit steuerfreien Serviceleistungen unterstützen und so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern können. Steuerfrei bleiben sollen nach Leistungen für
Abrechnungen können während des jeweils aktuellen Jahres ohne Einschränkungen geändert werden. Die Korrekturmöglichkeit endet, sobald die elektronisch erstellte Jahreslohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermittelt wurde. Spätester
Am 10. Oktober hat der Bundesrat die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 (LStR 2015) freigegeben, die ab 01. Januar 2015 in Kraft treten: Mahlzeiten aus besonderem Anlass Mahlzeiten,
Wenn ein Arbeitgeber keine eigene Kantine betreiben möchte, kann er grundsätzlich am einfachsten Essensmarken an seine Arbeitnehmer ausgeben, wenn er hier etwas tun möchte. Diese
Die Finanzverwaltung hat das Muster für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2015 bekanntgegeben. Die Angaben darauf sind weitgehend unverändert. Aufgrund von zwei Änderungen sollten Arbeitgeber jedoch die
Die Lohnbuchhaltung einer GmbH muss sich eigentlich bis Ende August 2014 beim Bundeszentralamt für Steuern zum neuen Kirchensteuerabzugsverfahren angemeldet und bis zum 31. Oktober 2014
In den BMF-Einführungsschreiben für ELStAM fand sich eine Klausel, die vielfach „überlesen“ wurde und in den letzten Wochen vielfach zu Beunruhigung geführt hat: bei verschiedenartigen
Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, können bis zu 500 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Die OFD Frankfurt hat