Steuerabzugsbeiträge ab 2016 für zwei Jahre gültig

Erstmals im Rahmen des Steuerermäßigungsverfahrens für 2016 können sich Arbeitnehmer Freibeträge – insbesondere für Werbungskosten – mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Kalenderjahren als Steuermerkmal eintragen lassen. Die Anträge hierfür können ab dem 1. Oktober 2015 gestellt werden. Das BMF regelt aktuell die Einzelheiten dazu.

 

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