Die Verlängerung der Corona-Prämie
Die Verlängerung der Corona-Prämie bis 31.03.2022 ist verabschiedet. In der Bundestags-Drucksache 19/28925, S. 13 hat dies schon Eingang gefunden. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Beihilfen
Die Verlängerung der Corona-Prämie bis 31.03.2022 ist verabschiedet. In der Bundestags-Drucksache 19/28925, S. 13 hat dies schon Eingang gefunden. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Beihilfen
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei gewähren. Mit dem aktuell im
Bezugsgrößen, Sachbezugswerte und Jahresarbeitsentgeltgrenze: Auch in 2021 gibt es einige Änderungen für die Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung zu beachten. Damit Sie den Überblick bewahren, haben wir in
Wir hatten ja schon im Jahreswechselseminar darüber berichtet: Zum 01.01.2021 wurde das Meldeverfahren bei den Geringfügig Beschäftigten Arbeitnehmern um den Datenbaustein Steuerangaben erweitert. Damit sind
Steuerpflichtige mit einer Behinderung können in der Steuererklärung anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen. Ab 2021 gelten
Was hat sich aktuell getan? Wie schon angekündigt ist derzeit die Aussetzung der ZAG-Kriterien bis zum 31.12.2021 in der Diskussion und wurde im ersten Gremium
Im Jahressteuergesetz 2020 wurden wiederholt viele notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aufgenommen. Daher haben wir das komplette Gesetz
Bis 2020 hatte der Arbeitgeber die Summe der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Steuerabzugsbeträge nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung einem Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum zuzuordnen. Abweichend hiervon
Der Steuersatz für eine Pauschalierung der Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren wurde zum 01.01.2021 von 5,5% auf 5,0% gesenkt (Kirchensteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg).
Das Jahressteuergesetz 2020 regelt aktuell, dass die Auszahlung des Corona-Bonus noch bis Juni 2021 steuerfrei verbleibt.Trotzdem wichtig: Der Corona-Bonus bleibt befristet. Wird er erst mit