Nachweis der Corona-Prämie erleichtert
Die steuerfreie Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG ist im Lohnkonto aufzuzeichnen, damit sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar ist und die Rechtsgrundlage
Die steuerfreie Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG ist im Lohnkonto aufzuzeichnen, damit sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar ist und die Rechtsgrundlage
Die Zuzahlung eines Arbeitnehmers zum Kaufpreis eines Dienstwagens darf auf die Dauer der Vereinbarung verteilt werden und den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung des Pkw
In der Praxis vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Aufhebungsvertrag häufig zusätzlich eine sogenannte „Sprinterklausel“. Diese gibt einem Arbeitnehmer das Recht, gegen einen weiteren Abfindungsbetrag
Viele Unternehmen ermöglichen ihren Arbeitnehmern den Besuch eines Fitnessstudios. Mal wird dem Arbeitnehmer ein personalisierter Gutschein zum Besuch eines Fitnessstudios übergeben, mal sind es Zugangskarten
Steuerfreie Gutscheine erfreuen sich ja schon lange großer Beliebtheit. Die Anforderungen des BMF betreffend der Zusätzlichkeitserfordernis und der sonstigen Rahmenbedingungen hat hier gewisse Unsicherheiten geweckt.
Das BMF hat neue Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bei beruflich veranlassten Inlandsumzügen bekannt gemacht. Sie gelten für Umzüge ab dem 01.04.2021 bzw.
Corona begleitet uns nach wie vor dauerhaft, nimmt nun aber auch neben den bereits üblichen Quarantäne-Themen immer mehr Einfluss auf die laufende Gehaltsabrechnung: durch die
Das Thema „Firmenwagen aus einem Fahrzeugpool statt Dienstwagen“ kommt immer dann aufs Trapez, wenn Arbeitnehmer auf ein Fahrzeug vom Chef nicht verzichten, aber die lohnsteuerliche Belastung möglichst geringhalten möchten.
Sachbezüge, die Arbeitgeber Arbeitnehmern gewähren, sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn ihr Wert die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro im Monat nicht übersteigt. Seit 01.01.2020 gilt eine
Notwendige Mehraufwendungen aus Anlass einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können, soweit sie die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen, nach § 3 Nr. 13 oder