Der Steuersatz für eine Pauschalierung der Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren wurde zum 01.01.2021 von 5,5% auf 5,0% gesenkt (Kirchensteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg).
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Die neuen Felder „Beginn der Rente (lt. Rentenbescheid)“ und „Verzichtserklärung auf RV-Beiträge“ können bei Bestandsfällen
Aktuell ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung in Arbeit. Bisherige finanzielle Förderungen,
Die zum 31.12.2023 ausgelaufene Corona-Sonder-regelung, die eine Erstattung für Kind krank für längere Zeiträume vorsah,