Betriebliche Krankenzusatzversicherung als interessanter Nettolohnbestandteil

Unternehmen stehen nicht nur mit ihren Produkten untereinander im Wettbewerb, sondern auch hinsichtlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Immer mehr Unternehmen versuchen durch interessante Nettolohnkonzepte einen Marktvorteil vor anderen zu generieren. Ein Bestandteil kann hier die sogenannte bKV, die betriebliche Krankenzusatzversicherung, darstellen.

Sie fördert die Motivation und Bindung der Belegschaft an das Unternehmen und beeinflusst zudem Genesungsprozesse positiv, was wiederrum zur Reduzierung von Fehlzeiten führt. Das Besondere der bKV ist die hohe Flexibilität mit der jedes Unternehmen seine ganz eigene Gesundheitsförderung gestalten kann. Auch kleinere Unternehmen können von diesen Vorteilen profitieren.

Deutlich günstiger als eine Lohnerhöhung

Die bKV ist im Vergleich zu einer herkömmlichen Lohnerhöhung für das Unternehmen günstiger, da Beiträge für eine bKV als Sachbezug bis zu 44 Euro pro Monat und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabefrei sind. Wird diese Freigrenze überschritten, ist der Mitarbeiter hinsichtlich der Lohnersatzleistung grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Hier empfiehlt sich eine Pauschalversteuerung durch das Unternehmen nach § 37b EStG. Die Pauschalsteuer kann das Unternehmen dabei als Betriebsausgabe absetzen. Dieses Thema muss aber immer genau geprüft werden, da die Entscheidung für eine Pauschalierung nach § 37b EStG weitreichende Konsequenzen haben kann.

Hoher Nutzen bei geringem Verwaltungsaufwand

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten mit der betrieblichen Krankenzusatzversicherung über ihren Arbeitgeber einen hochwertigen Versicherungsschutz, der viele Lücken der Krankenkasse auffängt und sie selbst nichts kostet. Neben der Frage des finanziellen Engagements sind für Arbeitgeber aber auch die damit verbundenen Prozesse von entscheidender Bedeutung. Besonders attraktiv sind Angebote, die auf Gesundheitsfragen und Wartezeiten verzichten und alters- und geschlechtsunabhängige Einheitsbeiträge anbieten. Im Leistungsfall wendet sich der Mitarbeiter direkt an den Versicherer und erhält von dort sein Geld und auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen, beispielsweise im Ruhestand, kann der Mitarbeiter selbst die gewohnte Absicherung fortführen. So entsteht ein rundes Betreuungspaket, das sich sehr gut nutzen lässt.

 

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