Rabattbetrag bleibt erhalten
Im Jahr 2026 sah eine erste Entwurfsfassung des Einkommensteuerreformgesetzes die vollständige Abschaffung des Rabattfreibetrags nach § 8 Abs. 3 EStG ab dem Jahr 2027 vor.
Aufgrund der immer neuen gesetzlichen Bestimmungen gehört das Personalwesen zu den arbeitsintensivsten und schwierigsten Feldern innerhalb von Unternehmen. Die Anforderung, gleichzeitig als Experte auf gesetzliche Notwendigkeiten hinzuweisen, aber auch als Dienstleister den Fachbereichen die bestmögliche Unterstützung in der Verwirklichung ihrer Ideen zu geben…. dieser Spagat verlangt uns häufig sehr viel ab. Als geschäftsführende Gesellschafterin der Sparte Personal eines Beratungshauses setze ich mich täglich mit diesen Themen auseinander.
Sinnvolle Beratung Ihrer Abteilungen ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen immer bewusst ist, welche Risiken eine neue Überlegung eventuell bergen könnte. Neue Gesetze erfordern permanente Weiterbildung und fundiertes Fachwissen. Häufig sind es Detailfragen, die Sie geklärt haben möchten. Hier finden Sie die aktuellsten Entwicklungen aus Steuer, Sozialversicherung und dem damit verbundenen Arbeitsrecht.
Ich freue mich auf den Austausch.
Im Jahr 2026 sah eine erste Entwurfsfassung des Einkommensteuerreformgesetzes die vollständige Abschaffung des Rabattfreibetrags nach § 8 Abs. 3 EStG ab dem Jahr 2027 vor.
Kaum ein Beschäftigungsmodell ist in Deutschland so verbreitet wie der Minijob. Millionen Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses, während Arbeitgeber die vergleichsweise einfache Abwicklung
Zum 01.01.2027 ändern sich einige technische Themenstellungen im eAU-Verfahren (Datensatzversion 3.0). Fachlich sind hier aber nur sehr wenige Ansätze betroffen. Ich fasse einmal kurz zusammen,
Die Sommerferien sind immer eine gute Option, Studenten oder Schüler im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung einzusetzen. Hier ist im Vorfeld zu prüfen, ob eine Beschäftigung
Die Überarbeitung der betrieblichen Altersversorgung wird uns ja nun seit längerem angekündigt: Eine neue staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge soll nun die bisherige „Riester-Rente“ bzw.
Anfang Juli hat die Koalition ihre Reformpläne veröffentlicht – u. a. sollen Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlastet werden. Die Reform