Was bedeutet „Aufhebung der Befreiung“ im Minijob?
Ab 01. Juli 2026 gilt die neue Regelung: Minijobberinnen und Minijobber können die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nun einmalig wieder rückgängig machen. Das bedeutet: Minijobberinnen
Aufgrund der immer neuen gesetzlichen Bestimmungen gehört das Personalwesen zu den arbeitsintensivsten und schwierigsten Feldern innerhalb von Unternehmen. Die Anforderung, gleichzeitig als Experte auf gesetzliche Notwendigkeiten hinzuweisen, aber auch als Dienstleister den Fachbereichen die bestmögliche Unterstützung in der Verwirklichung ihrer Ideen zu geben…. dieser Spagat verlangt uns häufig sehr viel ab. Als geschäftsführende Gesellschafterin der Sparte Personal eines Beratungshauses setze ich mich täglich mit diesen Themen auseinander.
Sinnvolle Beratung Ihrer Abteilungen ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen immer bewusst ist, welche Risiken eine neue Überlegung eventuell bergen könnte. Neue Gesetze erfordern permanente Weiterbildung und fundiertes Fachwissen. Häufig sind es Detailfragen, die Sie geklärt haben möchten. Hier finden Sie die aktuellsten Entwicklungen aus Steuer, Sozialversicherung und dem damit verbundenen Arbeitsrecht.
Ich freue mich auf den Austausch.
Ab 01. Juli 2026 gilt die neue Regelung: Minijobberinnen und Minijobber können die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nun einmalig wieder rückgängig machen. Das bedeutet: Minijobberinnen
Als Arbeitgeber müssen ganzjährig verschiedenste Meldungen an die Sozialversicherung abgegeben werden. Im März stehen dabei gleich drei davon an: Sondermeldung mit dem Abgabegrund 54 Einmalzahlungen,
Heißt ersehnt und am 06.02. erschienen, die FAQs zur Aktivrente, zu finden unter: Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Aktivrente Neben den grundlegenden Sachverhalten sind
Minijobber können ab 01.07.2026 die Befreiung von der Rentenversicherung wieder rückgängig machen. Ausgangslage beim Minijob in der Rentenversicherung ist seit 2013, dass Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig
Nach der Rechtsprechung des EuGH und BAG verfallen Urlaubsansprüche nach § 7 BUrlG nur dann, wenn der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht auf den Verfall des Urlaubs
Die Bundesregierung hat das Steueränderungsgesetz 2025 am 10. September auf den Weg gebracht. Am 4. Dezember hat der Bundestag den Gesetzesentwurf beschlossen. Am 19. Dezember