Die Bundesregierung hat die Aktivrente am 15. Oktober auf den Weg gebracht. Am 5. Dezember hat der Bundestag den Gesetzesentwurf beschlossen. Am 19. Dezember hat der Bundesrat zugestimmt – damit kann die Aktivrente zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Wie bereits informiert, ist die „Aktivrente“ keine eigentliche Rente, also auch keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Es handelt sich hier um einen Steuerfreibetrag.
Die Steuerbefreiung gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Und zwar unabhängig davon, ob sie eine Rente erhalten, den Beginn der Rente aufschieben oder überhaupt einen Anspruch auf eine Rente haben.
Nur Selbstständige, Land- und Forstwirte, Minijobber sowie Beamtinnen und Beamte haben keinen Anspruch auf die Aktivrente. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben.
Was bedeutet das genau? Vor dem 1. Januar 1947 geborene Versicherte haben die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 liegt die Grenze regelmäßig zwischen 65 und 67 Jahren. Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erreichen die Regelaltersgrenze regelmäßig mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Die individuelle Regelaltersgrenze lässt sich auch mit dem Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung online ermitteln.
Unabhängig von der Aktivrente, bestehen schon heute verschiedene Möglichkeiten im Rentenalter weiterzuarbeiten. Das kann sich auch positiv auf die eigene Rente auswirken:
- Wer beispielsweise bereits eine Rente erhält und einer Beschäftigung nachgeht, kann durch die Zahlung von Beiträgen seine Rente erhöhen. Hierfür muss der Arbeitgeber darüber informiert werden, dass vom Gehalt Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen, denn das ist ab der Regelaltersgrenze nicht mehr selbstverständlich.
- Wer dagegen seinen Rentenbeginn über die Regelaltersgrenze hinausschiebt und in der Zwischenzeit weiterhin eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, erhält für jeden Monat des Hinausschiebens einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Rente. Bei einem um ein Jahr verschobenen Rentenbeginn erhöht sich die Altersrente allein dadurch bereits um sechs Prozent. Und zusätzlich erhöhen die weiter gezahlten Beiträge die Rente.
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Die Maßnahme soll zudem helfen, den Fachkräftemangel abzufedern. Davon profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen. Eine höhere Erwerbsquote stärkt außerdem die Wirtschaft. Die Beiträge erhöhen die Einnahmen der Sozialversicherungen. Die Aktivrente dient daher auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit.
Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um die Aktivrente zu überprüfen.