Wie bereits informiert : sv.net wurde zum 29.02.2024 deaktiviert

Wie wir bereits informiert haben, wurde sv.net zum 29.02.2024 deaktiviert. . Bis zum 31.03.2024 können Sie über sv.net noch Rückmeldungen abrufen, die bis zum 29.02.2024 eingegangen sind.
Sollten Sie bisher noch nicht auf das neue SV-Meldeportal umgestiegen sein, sollten Sie rasch durchstarten, da der Anmeldeprozess ein wenig Zeit erfordert.

Mithilfe des SV-Meldeportals können Sie mit allen Sozialversicherungsträgern kommunizieren und alle notwendigen Daten elektronisch übermitteln. Es dient lediglich als Ausfüllhilfe und kann keine Berechnungen durchführen und somit auch keine Lohnabrechnungsprogramm ersetzen.

Das SV-Meldeportal hat bereits am 04.10.2023 die Anwendung sv.net abgelöst. Ab dem 01.03.2024 können sämtliche Daten nur noch über das SV-Meldeportal abgerufen werden

Das neue SV-Meldeportal bietet neben den bekannten Grundfunktionen wie der Übermittlung von Meldungen, Beitragsnachweisen und Erstattungsanträgen nach dem AAG, auch die Option, Lastschriftmandate elektronisch zu versenden. Seit dem 01. Januar 2024 ist es außerdem möglich, die Dauer von Elternzeiten zu übermitteln. Zum 01.07.2024 steht das Formular zur Beantragung einer elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Verfügung. Da es keine gesetzliche Anordnung über eine verpflichtende Bereitstellung des Formulars gab, gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024.

Es handelt sich um eine webbasierte Anwendung mit einem Online-Datenspeicher, was bedeutet, dass es auf allen Geräten (PC, aber auch mobil über Smartphone oder Tablet) nutzbar ist. Der Datenbestand wird für fünf Jahre gespeichert und kann auch für elektronische Betriebsprüfungen genutzt werden.

Die Registrierung ist für Arbeitgeber und Selbstständige nur noch über ein ELSTER Organisationszertifikat möglich. Es können mehrere Zertifikate für einen Arbeitgeber beantragt werden. Eine Neuregistrierung ist unerlässlich, da keine Daten aus sv.net übernommen werden.

Außerdem ist es im Multi-Mandanten-Paket möglich, für mehrere Betriebsnummern Daten auszutauschen oder auch Mandate zum Beispiel an Steuerberater für einen bestimmten Zeitraum übertragen.

Sollte das SV-Meldeportal lediglich für die A1-Bescheinigung genutzt werden, ist seit Anfang diesen Jahres die Registrierung über eine Bund-ID möglich.

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