BMF hat neue Entwürfe für Programmablaufpläne 2024 veröffentlicht

Das BMF hat jetzt die geänderten Entwürfe für die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 veröffentlicht. Sie sind spätestens ab dem 01.04.2024 anzuwenden und berücksichtigen u. a. die Anpassungen des Einkommensteuertarifs und des Kinderfreibetrags durch das Inflationsausgleichgesetz, die Beitragsbemessungsgrenzen für 2024 und einen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,7 Prozent. Außerdem enthalten sind Änderungen nach dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Bezug auf die Berücksichtigung des Beitragsabschlags für zu berücksichtigende Kinder bei Arbeitnehmern, die in der inländischen sozialen Pflegeversicherung versichert sind.

Es ist also zu befürchten, dass es hier noch einmal Anpassungen geben wird, da die Überlegungen, den Grundfreibetrag angesichts der hohen Inflation noch einmal anzupassen, noch im Raum stehen:   Angedacht ist, dass der Grundfreibetrag für 2024 rückwirkend auf 11784 Euro festgelegt werden soll. Beschlossen ist das aber noch nicht. Das Vorhaben wird voraussichtlich erst im Frühjahr umgesetzt und soll dann nachträglich zum 1. Januar 2024 wirken. Für Ehepaare (zusammenveranlagt) gelten jeweils die doppelten Beträge.

Dies als Rahmen, wir erhalten aber die neuen Programmablaufpläne damit zeitnah in DATEV hinterlegt.

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