Steuerfall bei der Pauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen und der 15-Tage-Regelung

Arbeitgeber, die Mitarbeitern einen Zuschuss zu den Kosten für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte zahlen und diese Zahlungen mit 15 % pauschal versteuern (wollen), müssen seit 2022 prüfen, ob der jeweilige Arbeitnehmer voraussichtlich an fünf Arbeitstagen pro Woche am Ort der ersten Tätigkeitsstätte tätig werden soll. Fährt er weniger häufig, muss der Ansatz der 15-Tage-Regelung etwa bei Home-Office oder bei Kurzarbeit reduziert werden.

Der Arbeitgeber muss ab 2022 die Anzahl der 15 Fahrten prozentual reduzieren, d. h. wird der Arbeitnehmer 2022 entsprechend der arbeitsvertraglichen Regelung wöchentlich an zwei Tagen im Home-Office tätig, kann aus Vereinfachungsgründen eine anteilige Berücksichtigung der 15 Tage erfolgen, d.h. 15 Tage / 5 Tage x 3 Tage = 9 Tage.

 

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