Steuerentlastungsmaßnahmen 2022

Bundestag und Bundesrat haben am 19.05 und 20.05 diverse Steuerentlastungsmaßnahmen abgesegnet. Dabei ergeben sich neben generellen Entlastungen für die Menschen, vor allem viele Aufgabenstellungen für die Lohnabrechnung.

Folgende Inhalte wurden gesetzlich angestoßen bzw. geregelt:

  • Anhebung Grundfreibetrag
  • Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag
  • Einführung Energiepreispauschale
  • Erhöhung Entfernungspauschale
  • 9 EUR Monatsticket für öffentliche Verkehrsmittel
  • Einmalbonus von 100 EUR für Familien mit Kindern
  • Einmalzahlung von 100 EUR für Sozialhilfeempfänger
  • auf drei Monate befristete Senkung der Energiesteuer sowie den Wegfall der Umsatzsteuer auf Kraftstoffe

 

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