Der Steuersatz für eine Pauschalierung der Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren wurde zum 01.01.2021 von 5,5% auf 5,0% gesenkt (Kirchensteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg).
Der Steuersatz für eine Pauschalierung der Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren wurde zum 01.01.2021 von 5,5% auf 5,0% gesenkt (Kirchensteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg).
Wie bereits erläutert, dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) gewähren.
Das Bundekabinett hat mit Überlegungen zu einer großen Pflegereform die Anpassung des Beitragssatzes in der
Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 180 Euro auf
Gut für alle Lohnabrechner wäre die Realisierung der Bitte des Bundesrats, der darum ersuchte, im