Privatnutzung eines Werkstattwagens?

Ein Fahrzeug, bei dem die hintere Sitzbank ausgebaut ist, um Material und Werkzeug zu transportieren, galt bis dato als Werkstattwagen und damit entfiel die private Nutzung bzw. der geldwerte Vorteil dafür. Das FG Sachsen-Anhalt wich davon nun ab:

Im konkreten Fall nutzte eine Einzelunternehmerin drei Fahrzeuge. Für eines versteuerte sie einen Privatnutzungsanteil. Bei den anderen beiden handelte es sich um Werkstattwagen ohne Rückbänke, mit denen Duschkabinen und Werkzeug transportiert wurden. Einziger Arbeitnehmer war der Lebensgefährte der Unternehmerin. Da weder sie noch er privat ein Fahrzeug besaßen, unterstellte das Finanzamt, dass einer der Werkstattwagen privat genutzt wurde und das Finanzgericht gab dieser Entscheidung statt. Auch die Sicherheit des Entfalls der ein Prozent-Regelung bei Werkstattwägen wird damit unter den Vorbehalt gestellt, dass ein Mitarbeiter noch ein anderes Auto hat.

 

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