Paritätischer Beitragssatz – Finanzierung der Krankenversicherung

Ab 01.01.2019 sollen die Krankenversicherungszusatzbeiträge auch wieder paritätisch finanziert werden. Das heißt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen zu gleichen Teilen die kompletten Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung tragen. Der aktuell von den meisten Krankenkassen, neben dem allgemeinen Beitragssatz erhobene Zusatzbeitrag, wird derzeit noch von den Arbeitnehmern vollständig allein finanziert.

 

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