Niederlande: Schonfrist für das 30- Percent-Ruling

Die Niederlande haben nach heftigen Protesten die Reform des 30-Percent- Rulings bis 2021 aufgeschoben. Ursprünglich sollte ab 2019 die steuerliche Entlastung für ausländische Arbeitnehmer von acht auf fünf Jahre begrenzt werden.

Diese Regelung hätte auch jene betroffen, deren Steuerermäßigung schon mit Beginn des kommenden Jahres ausgelaufen wäre. Nach massivem Widerstand von Arbeitgebern und Expat-Organisationen hat die Regierung eine Übergangsphase von zwei Jahren beschlossen.

30 Prozent des Gehalts können Arbeitgeber ihren ausländischen Mitarbeitern in den Niederlanden steuerfrei auszahlen- ein gemeinsamer Antrag des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers bei der niederländischen Behörde Belastingdienst reicht dafür aus. Die steuerfreie Erstattung gilt für die erhöhten Kosten für Miete, Lebenshaltung und Heimreisen während des Auslandsaufenthalts. Ein Kostennachweis ist nicht erforderlich, allerdings gilt die Regelung zum Beispiel nur für Expats mit spezifischem Fachwissen- und nicht für Grenzgänger.

Der Steuervorteil war eingeführt worden, um hoch qualifizierte Mitarbeiter aus dem Ausland anzuziehen.

 

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