Kurzarbeitergeld-Zugang bis 30.6.2023 verlängert

Für das Kurzarbeitergeld bleiben die Hürden für weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 abgesenkt. Das Kabinett billigte am Mittwoch eine entsprechende Verordnung, die am 1. Januar in Kraft tritt. Der entsprechende Referentenentwurf hierfür sieht vor, dass es für Betriebe weiterhin ausreichend ist, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die Mitarbeiter müssen nach wie vor keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.

 

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