Betriebstätte im Ausland: Pro und Contra
Für geschäftliche Aktivitäten im Ausland müssen Unternehmen immer aufpassen, ob eine Betriebstätte im Ausland entsteht und ob dies sinnhaft ist. Ob eine eigenständige Tochtergesellschaft oder
Für geschäftliche Aktivitäten im Ausland müssen Unternehmen immer aufpassen, ob eine Betriebstätte im Ausland entsteht und ob dies sinnhaft ist. Ob eine eigenständige Tochtergesellschaft oder
Neue Regelungen gelten für den Sonderausgabenabzug hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge im Ausland tätiger und in Deutschland wohnender Arbeitnehmer. Arbeitgeber sollten darauf bei der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung
Seit dem 22. März 2017 müssen deutsche Unternehmen im Bereich des Baugewerbes für Mitarbeiter, die vorrübergehend Dienstleistungen in Frankreich ausführen, eine Berufsidentifikationskarte beantragen. Die Beantragung
Entsendungsanträge – kleine Fehler, große Folgen Egal ob Dienstreise, kurz- oder langfristige Entsendung: Geht es ins Ausland, dann hat dieser Schritt sowohl für den Arbeitgeber,
Der BFH hat Abfindungen bisher nicht als Entgelt für früher geleistete Arbeit gesehen. Das Besteuerungsrecht für Abfindungen an ehemalige Arbeitnehmer, die im Auszahlungszeitpunkt in ein
Deutschland und Albanien haben ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet, das die Koordination der Rentenversicherungssysteme betrifft, wenn Mitarbeiter in den jeweils anderen Staat entsandt werden. Grundsätzlich gelten die
Immer wieder kommt es vor, dass der Arbeitgeber bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern Lohnsteuer auf Zahlungen einbehält, für die Deutschland nach einem DBA kein Besteuerungsrecht hat.
Unter dem Begriff „Entsendung“ werden in der Personalerpraxis viele Themenstellungen zusammengefasst. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es gute Alternativen zur klassischen Auslandsentsendung. Doch
Egal ob Dienstreise, kurz- oder langfristige Entsendung: Geht es ins Ausland, dann hat dieser Schritt sowohl für den Arbeitgeber, als auch für die Mitarbeiter i.d.R.
Geht ein in Deutschland krankenversicherter Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vorübergehend ins Ausland, muss der Arbeitgeber mittels der so genannten A1-Bescheinigung nachweisen, dass das Unternehmen weiterhin