Aktuell ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung in Arbeit.
Bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes werden durch die neue Leistung Kindergrundsicherung ersetzt.
Dabei soll die Kindergrundsicherung aus 3 Bestandteilen bestehen:
Dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebe-trag für alle Kinder und Jugendlichen, der das Kindergeld ablöst.
Dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag, der insbesondere den Kinderzuschlag ablöst.
Den Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Alle 3 Komponenten zusammen tragen dazu bei, das Existenzminimum eines Kinds zu sichern.
Das Gesetz soll voraussichtlich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.