Gesetz zur Einführung einer Kinder­grundsicherung (Bundeskindergrund-sicherungsgesetz – BKG)

Aktuell ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung in Ar­beit.

Bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kinder­geld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes wer­den durch die neue Leistung Kindergrundsicherung ersetzt.

Dabei soll die Kindergrundsicherung aus 3 Bestand­teilen bestehen:

Dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebe-trag für alle Kinder und Jugendlichen, der das Kin­dergeld ablöst.

Dem einkommensabhängigen und altersgestaffel­ten Kinderzusatzbetrag, der insbesondere den Kin­derzuschlag ablöst.

Den Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Alle 3 Komponenten zusammen tragen dazu bei, das Existenzminimum eines Kinds zu sichern.

Das Gesetz soll voraussichtlich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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