Geschenke zum Abschied und Geburtstag steuerfrei

Zu den nicht lohnsteuerpflichtigen sogenannten Aufmerksamkeiten gehören Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro (einschließlich Umsatzsteuer), die dem Arbeitnehmer oder seinem Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Persönliche Ereignisse waren bisher z. B. Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes. Sachzuwendungen sind z. B. Blumen oder ein Buch. Geldzuwendungen gehören stets zum Arbeitslohn, auch wenn ihr Wert gering ist.

Nach neuer Interpretation wird auch ein Abschied als persönliches Ereignis gesehen. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer z. B. einen Geschenkkorb zum Abschied im Wert von 60 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) steuerfrei übergeben.

 

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