Zum 01. Juli 2013 stiegen die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern um 0,25 % und in den neuen Bundesländern um 3,29 %.
Das kann Auswirkungen auf die SV-Berechnung von Versorgungsbezügen haben. Betroffen sind Rentenempfänger, für die Beiträge durch die Zahlstelle abgeführt werden und bei denen die Versorgungsbezüge höher sind als die maximal beitragspflichtigen Einnahmen (VB-Max). Der VB-Max wird mittlerweile ausschließlich von den Krankenkassen angepasst und im Rahmen des Zahlstellenmeldeverfahrens an Sie als Zahlstelle gemeldet. Sie übernehmen dann die Umsetzung.