Einmalzahlung an Mitarbeiter in Elternzeit

Immer wieder stellt sich die Frage, welche Auswirkungen es hat, wenn ein Mitarbeiter während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber einem Minijob nachgeht und während des Minijobs eine Einmalzahlung z. B. eine Jubiläumszahlung aus dem (ruhenden) Elternzeit-/Vollzeitverhältnis ausgezahlt erhält.

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sieht dies eindeutig: Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach dem Wechsel von einem versicherungspflichtigen in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber gewährt wird, ist danach zu bewerten, aus welchem der Beschäftigungsabschnitte der Anspruch auf die Einmalzahlung entstanden ist.

Fazit: Die Einmalzahlung ist dem Beschäftigungsverhältnis zuzuordnen, in dem sie entstanden ist. Die im Beispiel gezahlte Jubiläumszahlung wird also dem vorhergehenden Vollzeitarbeitsverhältnis zugeordnet.

 

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