Die neuen Felder „Beginn der Rente (lt. Rentenbescheid)“ und „Verzichtserklärung auf RV-Beiträge“ können bei Bestandsfällen noch nachgepflegt werden. Bei Änderungen oder der Neuanlage eines Rentners, müssen diese Felder zwingend erfasst werden.
Eine weitere Vorgabe der SV-Spitzenverbände im Pflichtenheft sieht vor, dass bei den Sonderfällen „Vollrente wegen Erwerbsminderung“ und bei „vorgezogenen Altersvollrentner vor Überschreitung der Regelaltersgrenze“ das Kontrollkästchen „Verzicht auf die RV-Freiheit als Rentner“ nicht mehr aktiviert sein darf.
Hier gibt es also nun weitere Prüfauflagen für den Einsatz von Rentnern als Beschäftigte. Damit können nun aber auch die Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel besser geprüft und umfasst werden. Folgende Schlüssel stehen hier als Kombinationen zur Verfügung:
Sachverhalt ab 01.01.2022 | Beitragsgruppen-schlüssel | Personengruppen-schlüssel |
Altersrente (Vollrente) nach Erreichen Regelaltersgrenze | 3321 | 119 |
Altersrente (Vollrente) nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit Verzicht auf RV-Freiheit | 3121 | 120 |
Besonderheiten bei berufsständisch Versorgten vor Erreichen der Regelaltersgrenze | 3011 | 101 |
Besonderheiten bei berufsständisch Versorgten nach Erreichen der Regelaltersgrenze | 3321 | 119 |
Altersrente (Teilrente) vor Erreichen der Regelaltersgrenze | 1111 | 101 |
Altersrente (Teilrente) nach Erreichen der Regelaltersgrenze | 1121 | 101 |
Erwerbsunfähigkeitsrente (volle Erwerbsminderung), | 3101 | 101 |
Berufsunfähigkeitsrente (teilweise Erwerbsminderungsrente) | 1111 | 101 |
Hinterbliebenenrente z.B. Witwen-/Waisenrente) | 1111 | 101 |
Pensionär nach Erreichen der Regelaltersgrenze | 0320 | 119 |