Änderungen ab 01.01.2022 für Minjijobs

Am 31. Mai 2021 wurde das Vierte Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Daraus ergeben sich ab dem 1. Januar 2022 zusätzliche Änderungen für kurzfristige Minijobs.

Wie Sie ja wissen unterscheiden sich die Minijobs in die „echten“ Minjiobs auf EUR 450,- Basis und die kurzfristigen Beschäftigungen auf Basis einer zeitlichen Begrenzung, die während Corona immer wieder eine weitere Ausdehnung erfahren haben.

Die Prozesse und Abstimmungen werden durch diese Gesetze immer enger: ab dem 01. Januar 2022 ist in der Meldung für den kurzfristigen Minijob vom Arbeitgeber anzugeben, wie die Aushilfe für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert ist. Wie genau die Angabe der Art der Krankenversicherung bei der Meldung zur Minijob-Zentrale ausgestaltet sein wird, werden die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in den Gemeinsamen Grundsätzen zum Meldeverfahren festlegen. Die Abstimmungen dazu laufen noch.

Darüber hinaus wird es noch eine weitere Änderung bei den kurzfristigen Minijobs geben: Ab dem Jahr 2022 sollen Arbeitgeber, die einen kurzfristigen Minijobber melden, eine unverzügliche Rückmeldung von der Minijob-Zentrale erhalten, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung der Aushilfe weitere kurzfristige Beschäftigungen bestehen oder im laufenden Kalenderjahr bestanden haben. Diese Rückmeldung erfolgt auf elektronischem Weg in Form eines Datensatzes. Auch dazu sind die Details bei den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung noch Arbeit.

Fest steht schon, dass ab dem Jahreswechsel 2021/2022 bei allen Minijobbern die Krankenkassen hinterlegt werden können, damit diese Meldeverfahren ausgeführt werden können. Da bei den EUR 450,- Minijobbern bisher nur die Bundesknappschaft als zuständige Kasse zu pflegen war und die Kurzfristig Beschäftigten ja sv-frei verblieben, war der Pflegeaufwand hier begrenzt. Durch die neuen Gesetze, vor allem aber auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, müssen hier zukünftig die Krankenkassen gepflegt werden.

Wir kommen hier noch mit einer separaten Abfrage und weiteren Informationen auf Sie zu. Das nächste Treffen der Spitzenverbände ist allerdings erst für November angedacht.

 

 

 

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