Das maschinelle Antrags- und Bescheinigungsverfahren sollte ursprünglich am 01. Juli 2017 starten. Dieser Termin wurde nun um ein halbes Jahr auf den 01. Januar 2018 verschoben. Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitgeber die A1-Bescheinigung elektronisch beantragen. Die Ausstellung und Übermittlung des Antrags erfolgt zunächst weiterhin papiergestützt. Mit der A1-Bescheinigung weist ein Arbeitnehmer, der auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers ins europäische Ausland entsandt wird, nach, dass für ihn weiterhin die Rechtsvorschriften seines Heimatlands gelten.
Hier sei noch einmal ergänzend erwähnt, dass dies auch gilt, wenn ein Arbeitnehmer „nur“ eine Reise ins Ausland unternimmt. Theoretisch müsste auch diese mit einem A1 abgesichert werden, folgt man dem Wortlaut des Gesetzes.