Der Steuersatz für eine Pauschalierung der Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren wurde zum 01.01.2021 von 5,5% auf 5,0% gesenkt (Kirchensteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg).
Der Steuersatz für eine Pauschalierung der Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren wurde zum 01.01.2021 von 5,5% auf 5,0% gesenkt (Kirchensteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg).
In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen
So langsam kommen die gesetzlichen Themen für 2026 auf Touren: Sie erinnern sich: Um den
Leider kommt bis dato nicht die geplante Reduzierung der Bürokratisierung im Sinne der Notwendigkeit der
Der Koalitionsvertrag und seine Ideen und Inhalte beschäftigen uns weiterhin: auch sozialversicherungsseitig ist manches schon