Neues Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)

Die zum 31.12.2023 ausgelaufene Corona-Sonder-regelung, die eine Erstattung für Kind krank für län­gere Zeiträume vorsah, wird damit entsprechend wieder aufgenommen. Es erfolgt eine Erhöhung der Kinderkrankentage für die Kalenderjahre 2024 und 2025 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil bzw. 30 Arbeitstage für Alleinerziehende; längstens für insgesamt 35 Arbeitstage pro Elternteil bzw. 70 Arbeitstage für Alleinerziehende.

Darüber hinaus wird ein neuer Anspruch auf Kin­derkrankengeld für berufstätige Eltern, sofern diese aus medizinischen Gründen bei einer statio­nären Behandlung ihres versicherten Kindes mit aufgenommen werden müssen, definiert. Der An­spruch besteht, sofern das zu begleitende Kind un­ter 12 Jahre ist oder behindert und auf Hilfe ange­wiesen ist, für die Dauer der medizinischen Not­wendigkeit. Es erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer für die Betreuung kranker Kinder zu Hause. Die Höhe und Berechnung des Kinderkrankengeldes bei stationärer Mitaufnahme erfolgt analog dem Kinderkrankengeld bei häusli­cher Betreuung.

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