Verpflichtung Eintrag Großbuchstabe "M" auf der Lohnsteuerkarte
Erhält ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung eine zum Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit, MUSS ab