Vereinfachte Förderung der Elektromobilität

Ab 01.01.2019 werden die bisher anwendbaren steuerlichen Förderungen bei der Nutzung von E-Autos vereinfacht. Bis dato werden im Bereich der Geschäftsfahrzeuge laut Aussagen des BMF ca. 1,6 Mio Benziner, 2,6 Mio Diesel-Fahrzeuge, aber nur 27.000 E-Autos eingesetzt. Um die Nutzung attraktiver zu gestalten wird der bis dato doch eher aufwendige Weg der Kalkulation eines Abzugs vom geldwerten Vorteil in Abhängigkeit von der Batteriekapazität des Firmenwagens vereinfacht.

Für Fahrzeuge, die ab 01.01.2019 angeschafft werden, ist nur 1 % des halben Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung anzusetzen. Dieser Ansatz setzt sich auf für die Kalkulation der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte fort.

Praxistipp: Noch ist nicht final geregelt, welcher Zeitpunkt genau als Anschaffungszeitpunkt gilt. Das BMF hat hierzu ein konkretisierendes Schreiben zugesagt. Übergangsweise wird empfohlen, Fahrzeuge erst ab 01.01.2019 anzuschaffen oder bereits bestellte Fahrzeuge erst zum 01.01.2019 abzuholen und in Benutzung zu nehmen.

 

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