Überlassung von geleasten (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer und anschließende Übereignung
Bei der Nutzungsüberlassung von geleasten (Elektro-)Fahrrädern im Zuge einer Barlohnumwandlung entsteht eine vergünstigte Überlassung durch den Arbeitgeber, der meist noch eine vergünstigte Übereignung des (Elektro-)Fahrrads