Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Die meisten BGs stellen ihren Mitgliedsunternehmen auf Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus. Darin bestätigen sie neben dem Mitgliedschaftsverhältnis auch die pünktliche Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind oftmals