Behält der Arbeitgeber versehentlich zu hohe Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt ein, hat der Arbeitnehmer nur gegenüber der Einzugsstelle einen Erstattungsanspruch, nicht direkt gegenüber seinem Arbeitgeber.
Behält der Arbeitgeber versehentlich zu hohe Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt ein, hat der Arbeitnehmer nur gegenüber der Einzugsstelle einen Erstattungsanspruch, nicht direkt gegenüber seinem Arbeitgeber.
Seit dem 4. Oktober 2023 können Arbeitgeber das neue SV-Meldeportal nutzen, das die Anwendung sv.net
Mindestens alle vier Jahre steht sie an: die Prüfung der Rentenversicherung, die checkt, ob Sie
Während der Elternzeit arbeiten viele Beschäftigte mit einer verringerten Arbeitszeit. Teilweise wird dabei die Elternzeit
Die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) gelten gleichermaßen für alle Beschäftigten, also Arbeiter, Angestellte und Auszubildende.