Zu viel einbehaltene SV-Beiträge: Arbeitnehmer muss Erstattungsantrag bei SV-Träger stellen

Behält der Arbeitgeber versehentlich zu hohe Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt ein, hat der Arbeitnehmer nur gegenüber der Einzugsstelle einen Erstattungsanspruch, nicht direkt gegenüber seinem Arbeitgeber.

 

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