Widerruf der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG doch denkbar?

Die Finanzverwaltung war bis dato der Ansicht, dass die einmal getroffene Entscheidung zur Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen i. S. d. § 37b EStG nicht zurückgenommen werden kann. Das sieht das FG Niedersachen anders: Nach seiner Auffassung seien Gründe, dem Zuwendenden das Wahlrecht abzusprechen oder einzuschränken, ohne gesetzliche Grundlage nicht ersichtlich. Betroffene Unternehmen können sich auf das anhängige Revisionsverfahren berufen (BFH, Az. VI R 54/15).

 

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