Doppelte Haushaltsführung erst bei Entfernung von über einer Stunde?

Als Beschäftigungsort gilt nicht nur die jeweilige politische Gemeinde, sondern der Bereich, der zur Arbeitsstätte noch als Einzugsgebiet anzusehen ist. Eine Wohnung ist am Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer täglich pendeln kann. Das FG Berlin-Brandenburg hält eine Fahrtzeit von bis zu einer Stunde einfache Fahrt für zumutbar. Hierüber wird nun der BFH entscheiden.

 

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