Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 wurde weiter ausgeweitet: Von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage; für Elternpaare also eine Erhöhung pro Kind auf 60 Tage. Für Alleinerziehende wurde der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage erhöht. Die Neuregelung ist rückwirkend zum 05.01.2021 in Kraft getreten.