Leider besteht nach wie vor noch keine finale Sicherheit zu den Plänen der Bundesregierung, daher hier einmal eine kurze Zusammenfassung der Planungen und der weiteren Ansätze dazu:
Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. Für 2023 wurde er um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben und auch gleich die Erhöhung für 2024 um 696 Euro auf 11.604 Euro verabschiedet. Zudem gibt es aber nun eine weitere geplante Anhebung des Grundfreibetrags in 2024 rückwirkend auf 01.01. auf 11.784 Euro. Die Anpassung ist voraussichtlich im Frühjahr 2024 wegen der hohen Inflation angedacht.
Betreffend Wachstumschancengesetz setzt sich der Krimi fort: am 17.11. erfolgte die Freigabe im Bundestag, am 24.11. war die finale Bestätigung im Bundesrat geplant, die aber nicht erfolgte. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Nun tag am 21.02.2024 der Vermittlungsausschuss, die nächste Sitzung des Bundesrats könnte dann alles am 22.03.2024 verabschieden. Stellt sich die Frage, ob dann eine rückwirkende Verabschiedung erfolgt? Das wäre in vielen Teilen eine echte Herausforderung, daher verbleibt hier nur abzuwarten.
Lassen Sie sich nicht irritieren von Meldungen, dass das Gesetz bereits verabschiedet ist. Teile davon wurden in das Kreditmarktförderungsgesetz übernommen, dies betraf aber in der Regel keine Steuerthemen.
Jetzt sind weitere Ausweitungen geplant, z.B. die Erhöhung der Umzugskostenpauschale ab 01.03.2024 auf 964 Euro, für weitere Personen auf 643 Euro. Auch hier sind die Entscheidungen aber noch offen.
Unser Vademecum bleibt daher noch in einer „vorläufigen“ Version.
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