Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll Anfang 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde steigen, so der aktuelle Vorschlag der Mindestlohn-Kommission aus Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften. In einem weiteren Schritt soll die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2025 nochmals auf 12,82 Euro angehoben werden.
Die Empfehlung wurde dieses Mal allerdings nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.
Der Vorschlag der Mindestlohnkommission muss von der Bundesregierung noch per Verordnung verbindlich gemacht werden. Normalerweise ist das Formsache. Wie es vor dem Hintergrund dieses Abstimmungsergebnisses läuft, blieb noch unklar.
Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen, daher sind hier die weiteren Abstimmungen noch zu beobachten.