Hallo Euch allen,
das Jahr neigt sich dem Ende zu und pünktlich liegt der Referentenentwurf zur 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vor: Er enthält die geplanten Sachbezugswerte für das Jahr 2026.
Bekanntermaßen werden jedes Jahr die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die geplanten Werte sollen ab 1. Januar 2026 gelten, da dann auch die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) in Kraft treten soll.
Für 2026 sind nach aktuellem Stand die folgenden Werte geplant, die wir auch schon in den neuen Entwurf der Vademecums aufgenommen haben.
Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten werden nach heutiger Planung 2026 diese Beträge gelten:
- Frühstück: 2,37 Euro kalendertäglich; 71,10 Euro monatlich
- Mittag- oder Abendessen: 4,57 Euro kalendertäglich; 137,10 Euro monatlich
- Kalendertäglicher Gesamtwert: 11,50 Euro, monatlicher Gesamtwert: 345 Euro
Unterkunft und Miete
- Der geplante Monatswert für 2026 liegt bei 285 Euro, pro Kalendertag wären das 9,50 Euro.
Gemäß Sozialversicherungsentgeltverordnung kann der Wert der Unterkunft auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 SvEV).
Der Referentenentwurf für die 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) für das Jahr 2026 steht auf der Seite des BMAS zur Verfügung.