Zum Frühjahr 2024 soll es eine verpflichtende Initialmeldung systemseitig vom Entgeltabrechnungsprogramm geben, die vom Anwender nicht unterdrückt werden kann.
Pro Betriebs- und Unternehmensnummer wird eine Datensatzmeldung erstellt. Hat ein Unternehmen
mehrere Unternehmensnummern, werden pro Betriebsnummer mehrere DSBD‘s erstellt
Ziel der Maßnahme ist die Verknüpfung der Unternehmensnummer mit der oder den Betriebsnummer(n) eines Unternehmens.
Hinweis: auch bei Unternehmen mit nicht meldepflichtigen Berufsgenossenschaften müssen diese für die Initialmeldung einmalig hinterlegt werden.