Telefonische Krankschreibung weiterhin möglich

Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Das gilt bis 30.06.2021. Darauf hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verständigt.

 

 

Share:

Ähnliche Beiträge

Neuer Mindestlohn steht

In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen