Das BMF hat das Schreiben vom 15.08.2019 bezüglich der Nutzungsmöglichkeit von IC/ICE-Verbindungen bei Nahverkehrstickets in Rz. 8 ergänzt: „… Wird eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr auch für die Nutzung bestimmter Fernzüge freigegeben, liegt weiterhin
eine Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 3 Nr. 15 EStG vor. Hierunter fällt insbesondere die Freigabe des Deutschlandtickets für bestimmte IC/ICE-Verbindungen.“
(BMF, Schreiben vom 07.11.2023. Die Deutschlandtickets verbleiben also steuerfrei, obwohl eine Nutzung von IC/ICE-Verbindungen möglich ist, was ja nicht dem klassischen Personennahverkehr entspräche.
Zudem wurde klargestellt, dass gewährte Rabatte im Rahmen von Deutschlandtickets ebenfalls steuerfrei verbleiben. Arbeitgeber erhalten, wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets leisten, bis zum 31. Dezember 2024 zusätzlich fünf Prozent Übergangsabschlag
beziehungsweise Rabatt auf den Ausgabepreis gewährt werden. Diese Rabatte bzw. Abschläge können steuerfrei verbleiben.