Das BMF hat die neu angepassten Verpflegungspauschalen für das Ausland veröffentlicht. Bitte sehen Sie die Details zu den Anpassungen der Länder wie immer hervorgehoben im BMF-Schreiben direkt.
Für Deutschland gab es keine Änderungen: der Verpflegungsmehraufwand – auch wenn er 2024 durch das Wachstumschancengesetz hätte angepasst werden müssen, ist immer noch bei EUR 14,- für einen Abwesenheitstag von mehr als 8 Stunden bzw. für den An- und Abreisetag bei einer längeren Reise sowie bei EUR 28,- für einen ganzen Abwesenheitstag von mehr als 24 Stunden.
Damit bleiben auch die Kürzungen für Frühstück, Mittag- und Abendessen in Deutschland unverändert bestehen: wir erinnern uns: hier sind immer 20 % bzw. 40 % des Verpflegungssatzes für einen ganzen Abwesenheitstag anzusetzen, d.h. EUR 5,60 für ein Frühstück und EUR 11,20 für ein Mittag- oder Abendessen. Dies trifft zu, wenn ein Arbeitnehmer durch betriebliche Abwesenheit und Reisetätigkeit Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand hat und diesen gekürzt erhält, da er eine oder mehrere Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder aber von Kunden/Dritten erhalten hat.