Erstmals im Rahmen des Steuerermäßigungsverfahrens für 2016 können sich Arbeitnehmer Freibeträge – insbesondere für Werbungskosten – mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Kalenderjahren als Steuermerkmal eintragen lassen. Die Anträge hierfür können ab dem 1. Oktober 2015 gestellt werden. Das BMF regelt aktuell die Einzelheiten dazu.