Seit der Reform des Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a SGB IV) im April 2022 sollte eigentlich mehr Rechtssicherheit geschaffen werden – etwa durch Prognoseentscheidungen, Gruppenfeststellungen oder mündliche Anhörungen im Widerspruchsverfahren.
Doch die Praxis zeigt: Viele Unsicherheiten bleiben – insbesondere bei komplexen Vertragskonstellationen.
Ein aktuelles Beispiel macht das deutlich: Das sogenannte Herrenberg-Urteil des BSG, in dem eine Musikschullehrerin rückwirkend als sozialversicherungspflichtig eingestuft wurde.
Die Folgen betreffen längst nicht nur Bildungseinrichtungen – sie zeigen vielmehr die Spitze eines Eisbergs, der viele Branchen und Konstellationen betrifft.
Zwar wurde mit einer gesetzlichen Übergangsregelung bis Ende 2026 eine kurzfristige Entlastung geschaffen, doch echte Klarheit bringt sie nicht.
Einmal mehr zeigt sich: Es braucht klare, verlässliche Rahmenbedingungen für die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Selbstständigen – über einzelne Fallkonstellationen hinaus.
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