Start der Ausbildungsprämie

Wie bereits informiert, wurde am 31. Juli 2020 die Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit in Kraft . Ab sofort können bei der Bundesagentur für Arbeit Anträge gestellt werden. Die Antragsformulare finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern .

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie auch unter https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html

Um den Antrag stellen zu können, benötigen Arbeitgeber zuerst von der IHK eine Bescheinigung, in der die Eintragung der Ausbildungsverträge in das Verzeichnis unter Nennung der Ausbildungsvergütung bestätigt wird. Die IHKs halten dazu Vorlagen auf ihren Websiten vor. Bitte reichen Sie die von Ihnen ausgefüllte Bescheinigung per Post oder per E-Mail-Adresse bei der IHK ein.

Nach der Überprüfung der Angaben erhalten die Arbeitgeber das Formular mit der Bestätigung der IHK zurück.

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach der Reihenfolge des Antragseingangs mit den vollständigen Unterlagen bei der Bundesagentur für Arbeit.

 

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