Schadenersatz an Arbeitnehmer steuerfrei?

Muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Entschädigung wegen Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung zahlen, ist diese Zahlung mangels Lohncharakter steuerfrei. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung bereit erklärt hat. Das hat das FG Rheinland-Pfalz nun einwandfrei festgelegt.

Im Urteilsfall ging es um die Entlassung einer Arbeitnehmerin, die mittels Kündigungsschutzklage eine Entschädigung von 10.000 Euro wegen Benachteiligung aufgrund ihrer Behinderung anstrebte. Diese wurde wenige Wochen vor der Kündigung festgestellt. Der Arbeitgeber hat die Benachteiligung zwar bestritten, sich im Wege des Vergleichs aber zur Zahlung der Entschädigung bereit erklärt.

 

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