rvBEA startet durch

Mit dem Verfahren rvBEA möchte die Deutsche Rentenversicherung einen neuen Kommunikationsweg zu den Arbeitgebern etablieren. Aktuell wird mit der ersten digitalen Entgeltbescheinigung ein Verfahren im Bereich der Rehabilitation unterstützt. Wenn das System mit diesem Prototyp stabil läuft, hat die Rentenversicherung noch weitere Pläne mit rvBEA.

Mit Hilfe von rvBEA können Rentenversicherungsträger bei einem Arbeitgeber Bescheinigungen elektronisch anfordern. Damit soll die Digitalisierung in der Rentenversicherung ausgebaut werden. Abgefragt werden ausschließlich Daten nach der Entgeltbescheinigungsverordnung aus abgeschlossenen Entgeltabrechnungszeiträumen. Damit wird sichergestellt, dass die Anfragen vollständig digital aus den vorhandenen Daten beantwortet werden können und keine manuellen Ergänzungen durch die Sachbearbeitung notwendig sind.

Ein Anwendungsbeispiel ist die Entgeltbescheinigung für Rehabilitanden. Diese wird benötigt, damit ein Arbeitnehmer von der Zuzahlung zu einer Reha-Maßnahme befreit werden kann. Die Teilnahme am Verfahren ist ab dem Jahreswechsel für jeden Arbeitgeber obligatorisch. Dann wird jede Lohnsoftware in der Lage sein, entsprechende Daten anzunehmen, zu verarbeiten und die gewünschten Entgeltbescheinigungen digital zurückzusenden.

Auch das „Digitale-Familienleistungen-Gesetz“ aus dem Jahr 2020 sieht die Nutzung von rvBEA vor. Für die Berechnung von Elterngeld werden die Elterngeldstellen Einkommensdaten über die DSRV mit dem Verfahren rvBEA beim Arbeitgeber digital anfordern. Vorsicht: Voraussetzung ist die Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer, für die Arbeitgeber ist die Teilnahme grundsätzlich verpflichtend. Nach einer Pilotphase ist der Start ab Mitte 2022 vorgesehen. Bei Fragen zum Verfahren können sich Softwareentwickler und Arbeitgeber über rvBEA@drv-Bund.de an das Entwicklerteam der DSRV wenden, weiterführende Informationen und FAQs finden Sie unter www.rvBEA.de.

 

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