Seit Mitte März dieses Jahres wurden Corona-bedingt Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern und Steuerberatern vor Ort nicht mehr durchgeführt.
Nach der Aufhebung einer Reihe von Kontaktbeschränkungen in den vergangenen Wochen haben die Rentenversicherungsträger beschlossen, ab dem 2. Juni 2020 wieder Betriebsprüfungen vor Ort durchzuführen. In der ersten Instanz sollen Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten sowie Steuerberater auf Prüfungstermine angesprochen werden.
Die Prüferinnen der Rentenversicherungsträger werden in jedem Fall zunächst telefonisch mit dem jeweiligen Arbeitgeber oder Steuerberater Kontakt aufnehmen, um Termine abzustimmen, aber auch und zu klären, ob es
• Verschiebungswünsche gibt,
• Informationen über die örtlichen Bedingungen und die Einhaltung des Arbeitsschutzes zu ermitteln,
• abzustimmen, ob und wie ein Vor-Ort-Aufenthalt auf ein zeitliches Minimum begrenzt werden kann (z. B. durch Nutzung an der elektronischen Betriebsprüfung (euBP), Abholung/Zusendung von Unterlagen).
Wichtig: Wünschen Sie als Arbeitgeber oder Steuerberater eine Verschiebung der Prüfung wegen der Corona-Krise, wird dies berücksichtigt.