Quarantäne und Isolation sowie Folgen dazu

Da wieder vermehrt Anfragen kommen, wie mit Quarantäne und Co umgegangen werden muss, hier noch einmal die Zusammenfassung:

Sowohl während der Quarantäne als auch während der Isolation darf kein Kontakt zu anderen Personen stattfinden, so dass niemand einem Ansteckungsrisiko durch eine bestätigte oder möglicherweise bestehende Corona-Infektion ausgesetzt wird. Über die finale Ausgestaltung der Maßnahmen entscheiden die Länder individuell. Die aktuell gültigen Regeln Ihres Bundeslandes können Sie hier einsehen.

Bei Verdacht auf eine Infektion: Quarantäne

Eine Quarantäne sollte immer dann erfolgen, wenn nicht sicher ist, ob sich eine Person mit Corona angesteckt hat – etwa bei Kontakt mit einer infizierten Person oder nach Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet. Während der Inkubationszeit besteht das Risiko, andere anzustecken. Diese Gefahr ist bei Infizierten in der Zeit kurz vor und nach Symptombeginn am größten, kann allerdings auch ohne Symptome bestehen.

Bei nachgewiesener Infektion: Isolation

Eine Isolation ist dann nötig, wenn das Coronavirus bei der betreffenden Person bereits nachgewiesen wurde, also das Antigen-Schnelltest- oder PCR-Testergebnis positiv ausgefallen ist. Für nachweislich positiv getestete Personen besteht die Anordnung zur Isolierung für fünf Tage.

Im Infektionsfall: Isolation je nach Verlauf

Wenn jemand mit einem korrekt durchgeführten und zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurde und nicht aufgrund eines schweren Verlaufs ins Krankenhaus muss, wird eine häusliche Isolation angeordnet. Wichtig: Auch vollständig geimpfte Personen, die positiv getestet wurden und keine Symptome haben, müssen sich in Isolation begeben. Besuche von Personen, die nicht zu diesem Haushalt gehören, sind in dieser Zeit nicht erlaubt. Was man darüber hinaus bei der häuslichen Isolation beachten sollte, erfahren Sie hier. Bei einem schweren Verlauf erfolgt die Isolation im Krankenhaus.

Ende der Isolation für nachweislich positiv getestete Personen nach fünf Tagen

Die Isolation endet fünf Tage nach dem ersten positiven Testergebnis. Es wird dringend empfohlen, sich auch nach Tag 5 mit einem Schnelltest zu testen und die Selbstisolation auch nach Tag 5 weiterzuführen bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt zusätzlich als Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Tätigkeit ein negatives Testergebnis durch einen frühestens an Tag 5 abgenommenen Schnell- oder PCR-Test (negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem CT Wert >30) bei vorherigen 48 Stunden Symptomfreiheit.

Für immunsupprimierte Personen und Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen können die Kriterien für ein Ende der Isolation abweichen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Was tun, wenn bei jemandem in meinem Umfeld Verdacht auf COVID-19 besteht?

Wenn in einer Familie, einer Wohngemeinschaft oder auf der Arbeit der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, sollten alle Beteiligten, solange sie auf ihr Testergebnis warten, ihre Kontakte reduzieren und möglichst zuhause bleiben.

Wie verhalte ich mich als Kontaktperson?

Wenn jemand engen Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, wird dringend empfohlen, fünf Tage zuhause zu bleiben und Kontakte meiden. Dabei gilt als erster voller Tag der Quarantäne der Tag nach dem letzten Kontakt zu der infizierten Person. Zudem wird geraten, sich in dieser Zeit täglich (selbst) zu testen.

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist die tägliche Testung mit Antigen-Schnelltest oder NAAT (Nukleinsäure-Amplifikationstest) vor Dienstantritt bis einschließlich Tag 5 verpflichtend.

Sollte ich länger in Quarantäne bleiben, wenn weitere Personen in meinem Haushalt erkranken?

Wenn man sich in Quarantäne begeben hat, weil bei einem der Haushaltsmitglieder eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, und sich weitere Personen des Haushalts anstecken, verlängert sich die Quarantäne-Dauer von fünf Tagen nicht. Gezählt wird ab dem Tag, an dem die erste Person des Haushalts erstmals Symptome entwickelt hat. Erkrankt man selbst, erfolgt die Isolation.

Kinder und Quarantäne – was ist zu beachten?

In Quarantäne sollte laut Empfehlung des Robert Koch-Instituts, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben – das kann eine ganze Familie oder auch ein einzelnes Familienmitglied betreffen. Unabhängig davon sollten alle Haushaltsmitglieder wichtige Hygienemaßnahmen einhalten. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Quarantäneregeln nach Voraufenthalt in Virusvariantengebieten

Grundsätzlich gilt bezüglich Einreisender aus Virusvariantengebieten – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot. Für die Ausnahmen gilt: Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Quarantänezeit grundsätzlich vierzehn Tage. Die häusliche Quarantäne endet automatisch, sobald das betroffene Gebiet nicht mehr unter www.rki.de/risikogebiete gelistet ist (sogenannte Entlistung).

 

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